Hiermit möchten wir auf die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 24.11.2021 aufmerksam machen, insbesondere auf die im § 4 Absatz 2 beschriebene „2-G-Regel“ bei der Sportausübung. Die Vereine bzw. die von dort eingesetzten ÜbungsleiterInnen sind für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich. Auch in der Mehrzweckhalle Dellwig gilt also jetzt 2G !
Die Coronaschutzverordnung kann auch unter folgendem Link von der städtischen Homepage heruntergeladen werden: https://www.froendenberg.de/rathaus-service/aktuelles/corona/